Neue Zulassungsbestimmung für Elektro-Motorfahrräder |
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Seit dem 1. Mai 2012 gelten neue Bestimmungen für die Zulassung von Elektro- Motorfahrrädern! Ab diesem Datum brauchen die Rufscooter weder einen Fahrzeugausweis, noch eine gelbe Nummer. |
Um in der Übergangszeit Problemen und Diskusionen mit der Polizei aus dem Wege zu gehen, empfehlen wir, das folgende Dokument auszudrucken und mit dem Scooter mitzuführen.
Zusammenstellung vom Bundesamt für Strassen
Zuletzt geändert am: 10.04.2013 um 14:45
Zurück25.05.2013 - 03:04 Uhr